Wir bedanken uns bei Herrn Rückert für die klaren Worte:
Narkose-Leitlinien und neue Gebührenordnung: Zwei Güterzüge auf Kollisionskurs!
(…) Für Sie als Tierhalter:innen war das gut und schlecht gleichermaßen. Gut natürlich aus finanzieller Sicht, weil sie eben gern mal Leistungen bekommen haben, für die Sie nicht oder nur sehr wenig bezahlen mussten. Schlecht deshalb, weil Sie (zumindest anhand der Rechnung) nie wirklich nachvollziehen konnten, was genau unternommen wurde, damit Ihr Tier seine Narkose unbeschadet übersteht. Damit räumt die neue GOT nun definitiv auf, weil wirklich JEDE erbrachte Leistung mit ihrer zugehörigen Ziffer auf der Rechnung einzeln aufgelistet werden muss. Leistungspakete sind nicht mehr gestattet. Die Neufassung berücksichtigt darüber hinaus nun auch eine ganze Reihe von Leistungen, die sich zwischenzeitlich sozusagen eingeschlichen hatten und in der alten Gebührenordnung gar nicht aufgeführt waren. Damit kann und darf man sie jetzt aber auch nicht mehr einfach unter den Tisch fallen lassen, sondern MUSS sie verpflichtend ausweisen und berechnen, wenn man nicht gegen die GOT verstoßen und dafür sanktioniert werden will. Mehr lesen…
Neues Inhalationsgerät!
Wir haben nochmals aufgerüstet und seit September ein Inhalationsgerät. Für die größtmögliche Sicherheit führen wir während der Narkose eine Monitorüberwachung der Vitalfunktionen durch. Zusätzlich intubieren wir jedes Tier und stimmen die Narkose individuell als Injektions- bzw. Inhalationsnarkose auf den Patienten ab. Dank der technischen Ausstattung und unserer Erfahrung können wir in der modernen Tiermedizin auch bei Risikopatienten eine sichere Narkose durchführen.
Ukraine – Hilfe
Seit März 2022 bieten wir kontinuierlich eine kostenfreie Erstversorgung für die Haustiere der geflüchteten Menschen aus der Ukraine an.
Welche Leistungen dazu gehören, erfahren Sie hier.
Stand: 31. Januar 2023