Jeder Tierarzt, der sich an die Leitlinie „Anästhesiologische Versorgung bei Hund und Katze“ hält und einen operativen Eingriff bei Hund und Katze durchführen möchte, wird bei der Narkose korrekterweise folgende Leistungen nach der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung stellen müssen:
- Präanästhetische bzw. allgemeine Untersuchung des Tieres
- Eingehende Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems
- Venenzugang legen
- Endotracheale Intubation
- Injektionsnarkose
- Intubationsnarkose
- Infusion zur Kreislaufstabilisierung
- Monitoring mit mehr als 2 Parametern
- Narkoseprotokoll
- Venenkatheter entfernen
Mit diesen Maßnahmen sorgen wir Tierärzte für eine sichere Narkose mit einem geringen Risiko für Narkosezwischenfälle.
So sieht eine Narkoseüberwachung bei uns aus:
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18.01.2023